Geltungsbereich

(Version 2024-12 dieser AGB)

1.   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren auch AGB genannt) gelten für die Leistungen und Angebote der Silverspoon Catering & Event GmbH (im weiteren auch Silverspoon genannt), die vom Kunden (im weiteren auch Auftraggeber genannt) beauftragt werden.

2.   Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Silverspoon.

3.   Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Auftraggeber mit Silverspoon im Rahmen der Geschäftsbeziehungen einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Veranstalters gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Silverspoon in ihrem Angebot besonders hinweisen.

Vertragsabschluss und -haftung

1.   Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber gegenüber Silverspoon zustande. Silverspoon und der Auftraggeber stellen die Vertragsparteien dar.

2.   Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

Warenangebot

Das Angebot von Silverspoon kann saisonal bedingten Veränderungen unterworfen sein. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Selbstverständlich ist das Angebot als Vorschlag zu betrachten, den Silverspoon in vom Auftraggeber gewünschter Art und Weise nach Abstimmung verändern kann.

Leistungen, Preise, Zahlung

1.   Silverspoon ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und von Silverspoon zugesagten Leistungen zu erbringen.

2.   Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise Silverspoon zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von Silverspoon an Dritte.

3.   Soweit das Angebot auf Nettopreisen beruht, ist die jeweils gültige gesetzliche MwSt. noch hinzuzurechnen. Silverspoon behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise bis zu 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin angemessen anzupassen, sofern steigende Einkaufspreise infolge von Preiserhöhungen der Vorlieferanten für Waren und Dienstleistungen dies erfordern.

4.   Rechnungen von Silverspoon sind innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist Silverspoon berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren, Silverspoon der eines höheren Schadens vorbehalten.

5.   Eine Anzahlung von 80 % des geschätzten Gesamtbetrages ist bei Vertragsabschluss fällig, spätestens jedoch 20 Werktage vor dem Veranstaltungstermin. Bei kurzfristigem Vertragsabschluss ist die Anzahlung sofort nach Erhalt der Anzahlungsrechnung zu leisten. Diese wird vollständig auf den Gesamtbetrag angerechnet. Alle genannten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und werden mit der am Veranstaltungstag geltenden Mehrwertsteuer berechnet.

6.   Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters ist Silverspoon berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheitsleistungen bis zum Warenwert zzgl. 10 % zu verlangen oder die Leistungserbringung abzulehnen.

7.   Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger sowie etwaige Besonderheiten wie PO-Nummern oder Kostenstellennummern Silverspoon vor Vertragsunterzeichnung bekanntzugeben. Silverspoon behält sich das Recht vor, bei einer nachträglichen Änderung der Rechnungsanschrift eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 50 € zu erheben.

Angebote, Optionen und freie Termine

1.   Angebote von Silverspoon sind grundsätzlich freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten bestehen nicht, sofern keine explizite Gewährung einer solchen vereinbart und ein Zeitraum der Gültigkeit hierfür vereinbart wurde. Sofern dies geschehen ist, verfallen die Angebote nach Erreichen der Frist.

2.   Sollten dem Auftraggeber freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.

Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf

1.   Der Auftraggeber ist verpflichtet, Silverspoon gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.

2.   Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind Silverspoon schriftlich mitzuteilen.

3.   Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

4.   Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer ist bis spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich und müssen von Silverspoon bestätigt werden. 
Danach wird dies als Teilstornierung angesehen und gemäß VII. berechnet.

5.   Sofern kein Vertragsmodell mit Veranstaltungsdauer und daran gekoppeltem Mindestumsatz für Essen vereinbart wurde, gilt folgendes:

a)   Falls die Teilnehmerzahl um mehr als 10% reduziert wird, ist Silverspoon berechtigt, in Absprache mit dem Auftraggeber die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Sollte keine Einigung zustande kommen, ist Silverspoon berechtigt, die Veranstaltung zu stornieren und ein angemessenes Stornoentgelt zu verlangen.

b)   Im Falle der Erhöhung der vom Auftraggeber mitgeteilten Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Preisermittlung zugrunde gelegt.

6.   Der Auftraggeber verpflichtet sich, Silverspoon spätestens zehn  Werktage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, anderenfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.

7.   Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, ohne dass Silverspoon dem zugestimmt hat, so kann sie zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, Silverspoon trifft ein Verschulden.

Rücktritt des Auftraggebers

1.   Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ist Silverspoon berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, es sei denn, der Rücktritt ist von Silverspoon zu vertreten.

a)   bis 29 Tage vor dem Veranstaltungstag: kostenfrei

b)   28 bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstag:  25% der Gesamtsumme gemäß Angebotswert

c)   14 bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstag: 50% der Gesamtsumme gemäß Angebotswert

d)   danach 100% der Gesamtsumme gemäß Angebotswert

2.   Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Auftraggeber ab 28 Tage vor dem Veranstaltungsdatum vollständig in Rechnung gestellt.

3.   Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern, Eventlocation, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) unterliegen deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen. Der Auftraggeber übernimmt alle diesbezüglichen entstehenden Stornokosten.

4.   Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Auftraggeber muss in Textform erfolgen.

5.   Eine Kündigung wird erst dann rechtswirksam, wenn diese von Silverspoon schriftlich oder in Textform bestätigt wurde. Bis zum Erhalt einer entsprechenden Rückbestätigung bleibt das Vertragsverhältnis unberührt.

Rücktritt von Silverspoon

Silverspoon ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn

a)   die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter von Silverspoon nicht mehr gewährleistet werden kann,

b)   die Veranstaltung für die Mitarbeiter von Silverspoon aus anderen Gründen unzumutbar ist,

c)   der Ruf sowie die Sicherheit von Silverspoon gefährdet wird,

d)   in Fällen höherer Gewalt,

e)   wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht termingerecht eingehen.

Die Rechtsfolgen richten sich nach § 313 BGB.

Termine, Lieferung

1.   Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, Silverspoon wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird Silverspoon von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit Silverspoon die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Veranstalters.

2.   Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Auftraggeber bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit Silverspoon sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen Silverspoon solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich Silverspoon die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen, die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten von Silverspoon.

3.   Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die Silverspoon selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Auftraggeber zu beschaffen.

Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von Silverspoon. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.

Sonstige Produkt- und Non-Food-Lieferung

1.   Sofern vom Auftraggeber Waren und Leistungen beauftragt werden und die Erzeugnisse von Silverspoon nicht an mobilen Theken erhitzt, gekühlt und frisch zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen:

a)   Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit der Produkte auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung durch Silverspoon.

b)   Silverspoon übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Auftraggeber keine Haftung.

2.   Von Silverspoon bereitgestelltes Geschirr, Besteck, Gläser, Zelte, Bänke, Tische, Stühle, Zapfanlagen usw. verbleiben im Eigentum von Silverspoon. Silverspoon ist berechtigt, die Örtlichkeit, auf die die Gegenstände gebracht wurden, zu betreten um diese abzutransportieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten um solche, hinsichtlich derer der Auftraggeber kein Hausrecht innehat, hat er dies anzuzeigen und eine Erlaubnis des Berechtigten zu übergeben. Bei Anlieferung hat der Auftraggeber die Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter von Silverspoon verursacht, trägt der Auftraggeber ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Zu ersetzen ist der Anschaffungspreis.

3.   Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Auftraggeber pfleglich zu behandeln. Geschirr und Gläser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen, um Transportschäden zu vermeiden. Bis zur Abholung und Übernahme durch Silverspoon haftet der Auftraggeber im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung.

Mängel und Gewährleistung

1.   Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen Silverspoon unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung von Silverspoon als vom Auftraggeber akzeptiert.

2.   Bei berechtigten Mängeln steht Silverspoon nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Auftraggeber dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine angemessene Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.

3.   Silverspoon versichert dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. Silverspoon haftet nicht nach Ablieferung beim Auftraggeber für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.

4.   Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.

Haftung von Silverspoon

1.   Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von Silverspoon infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Auftraggeber nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Silverspoon, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur

  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
  • bei Mängeln, die Silverspoon verschwiegen oder deren Abwesenheit
sie garantiert hat,
  • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

2.   Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Silverspoon auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

3.   Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Auftraggeber am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an Silverspoon zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.

4.   Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die Silverspoon im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern Silverspoon nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von Silverspoon gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.

5.   Ebenso wenig haftet Silverspoon für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Veranstalters selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.

6.   Der Auftraggeber ist verpflichtet, Silverspoon rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Haftung des Veranstalters

1.   Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Auftraggeber. Die Kosten daraus sind Silverspoon voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums von Silverspoon wird dies dem Auftraggeber zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird Silverspoon den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Auftraggeber verlangen. Silverspoon haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.

2.   Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten und werden durch Silverspoon gesondert berechnet.

Datenschutz

Es gelten unsere unter https://silverspoon-catering.de/datenschutz abrufbaren Datenschutzbedingungen.

Schlussbestimmungen

1.   Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam.

2.   Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz der Silverspoon Catering & Event GmbH.

3.   Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist  Frankfurt am Main, soweit der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Frankfurt am Main.

4.   Es gilt deutsches Recht.

5.   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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